Neuer Regionalplan

[vc_row][vc_column][vc_column_text]

Regionalplan Südlicher Oberrhein 3.0

[/vc_column_text][vc_column_text]

Der Regionalplan ist das zentrale planerische Instrument zur verbindlichen Koordination der Raumnutzungen in der Region. Mit den darin enthaltenen Zielaussagen werden auf der Grundlage des regionalpolitischen Entschlusses der Verbandsversammlung wichtige Weichenstellungen für eine nachhaltige Raumentwicklung vorgenommen. Als „Kursbuch der Region Südlicher Oberrhein“ leistet der neue Regionalplan einen wichtigen Beitrag, die Region mit ihren wirtschaftlichen, demografischen, sozialen und kulturlandschaftlichen Stärken zu erhalten und weiter zu entwickeln.

Der Regionalplan (ohne Kapitel 4.2.1 Windenergie)  ist am 8.12.2016 als Satzung beschlossen und am 26.06.2017 vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg genehmigt worden. Er ist seit 22.09.2017 verbindlich. Nach 1980 und 1995 ist es der dritte Regionalplan der Region Südlicher Oberrhein. Er löst den bisherigen Regionalplan 1995 mit seinen zahlreichen Nachträgen ab.

(Quelle: http://www.rvso.de)

[/vc_column_text][vc_tta_accordion color=“green“ active_section=“0″ collapsible_all=“true“][vc_tta_section title=“unsere Beiträge zum neuen Regionalplan“ tab_id=“1515499492133-4e027650-fd4b“][vc_toggle title=“25.01.2018 – öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung – Rede von Fraktionsvorsitzender Angelika Schwarz-Marstaller für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Regionalplan Kapitel Windkraft 2. Offenlage „]– als PDF zum download –

Regionalplan Kapitel Windkraft 2. Offenlage

Kurzer historischer Rückblick

Die Windkraftplanung in Baden-Württemberg und in unserem Regionalverband hat eine lange Geschichte. Durch die sogenannte „Schwarz-Weiß Planung“ unter Ministerpräsident Teufel fand de facto eine Verhinderungsplanung statt, denn sie führte fast überall im Ländle vor allem zum großflächigen Ausschluss windkraftmöglicher Standorte. Unser Regionalverband stand auch zu Teufels Zeiten mit 13 Vorranggebieten für Windkraft im Vergleich mit anderen Regionalverbänden in Baden-Württemberg ganz passabel da. Aber auch im damaligen Gremium lagen die Ansichten zu Windkraft weit auseinander. Ich erinnere mich an harte kontroverse Redebeiträge. Seit damals diskutieren wir auch um den Braunberg, der faktisch geeignet, aber vor Ort bis heute nicht gewollt ist. Die Diskussion um diesen Standort zieht sich bis heute vehement durch.

Warum eine Änderung der Planungsgrundlagen

Da in Anbetracht des Klimawandels dringend eine Abkehr von der Verbrennung fossiler Energie notwendig ist, war der damalige Planungszustand nicht zielführend und veranlasste die nachfolgende Grün-Rote Landesregierung 2012 zu einer weiteren Novelle des Landesplanungsgesetzes. Erklärtes Ziel war bis 2020 10 % des Stroms aus heimischer Windenergie zu erzeugen.

 

Neue Rolle des Regionalverbandes

Mit der Änderung des Landesplanungsgesetzes wurde die alleinige Zuständigkeit der Regionalverbände für die Windkraftplanung außer Kraft gesetzt und den Kommunen zusätzlich eine eigene Entscheidungskompetenz für Windkraftstandorte gegeben. Durch diesen Schritt wurde die Festlegung von Windkraftstandorten durch den Regionalplan aber nicht obsolet, da wir weiterhin durch die Änderung des Landesplanungsgesetzes 2012 dazu verpflichtet sind. Damit tun sich einige Regionalräte offensichtlich schwer. Wir haben uns nun hohe Kriterien gegeben, wie das regionalplanerische Bündelungsprinzip, das der damals viel zitierten „Verspargelung der Landschaft“ mit verstreuten Einzelanlagen entgegenwirken soll. Durch die saubere Methodik mit abgestuften Arbeitsschritten wurden nach und nach aus unterschiedlichen Gründen ungeeignete Standorte ausgeschlossen um möglichst konfliktarme und kostengünstig erschließbare Standort festlegen zu können. So zeigten beim ersten Offenlageverfahren 2014 30 Gebiete eine hohe technische Eignung sowie Konfliktarmut in besonderem Maße für eine raumverträgliche Nutzung der Windenergie.

Räumliche Besonderheiten im Schwarzwald

Nun ist es aber im Schwarzwald gar nicht so einfach, konfliktarme und windhöffige Standorte zu finden. Die windhöffigsten Bereiche befinden sich meist nur kleinräumig auf Gipfel- und Kammlagen. Und gerade die Hochlagen sind im Schwarzwald häufig von besonderer Bedeutung für den Naturschutz. Und sie sind weithin sichtbar.

Auswahlkriterien

Zahlreiche Schutzgüter schränken die für die Windkraftnutzung verfügbare Kulisse ein. Ausschlusskriterien waren Schutzgut Mensch, Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Schutzgut Boden, Schutzgut Klima, Luft, Wasser, Landschaft, Kulturgüter und sonstige Sachgüter kamen noch hinzu.

Ein großes Lob sei hier von uns für die saubere und plausible Methodik ausgesprochen. Harte und weiche Tabuzonen wurden unterschieden. Bei den harten Tabuzonen stehen rechtliche oder tatsächliche Gründe den Bau von Windanlagen auf unabsehbare Zeit entgegen, bei weichen Tabuzonen handelt es sich um planerische Gründe, die zum Ausschluss führen. Nach jedem Abstufungsprozess entfiel wieder ein Teil der Gebiete und Flächen.

Landschaftsschutz

Sehr weitreichend war der Ausschluss von Gebieten aufgrund der Sichtbarkeit und Beeinträchtigung von Landschaftsschutzgebieten. Darüber kann man sicher noch streiten. 22 Bereiche mit einer LSG-Überlagerung wurden zunächst noch ganz oder teilweise zurückgestellt, da der Umgang damit rechtlich noch nicht geklärt war. 13 Gebiete entfielen wegen Überlastungsschutz der Landschaft, um eine Umzingelung der Siedlungen oder eine Riegelwirkung durch benachbarte Anlagen zu vermeiden. Wir meinen, wenn eine Anlage absehbar nicht gebaut wird, dann sollte ein zunächst ausgeschlossener benachbarter Standort zum Zuge kommen können.

Und wir vermissen im äußersten Süden des Verbandsgebietes weitere Vorranggebiete, obwohl es windhöffige Gebiete mit wenigen naturschutzrechtlichen Einschränkungen gibt.

Vorranggebiete für Naturschutz und Landschaftspflege

Wir kennen die umgebende Landschaft so, wie sie sich jetzt zeigt. Die Älteren unter uns, also die meisten, erinnern sich vielleicht noch an singende Feldlerchen oder fliehende Rebhühner. Wie die Landschaft in Zukunft sein wird, können wir nur ahnen. Eine stetig intensivierte Nutzung unserer Landschaft hat auch hier bei uns in sehr kurzer Zeit zu dramatischen Artenverlusten geführt. Mittlerweile sind zwei von fünf Tier- und Pflanzenarten in Baden-Württemberg gefährdet. Umso notwendiger ist es, wenn wir aus klimatischen Notwendigkeiten neue intensive Nutzungen wie Windkraft in seither unberührten Schwarzwaldlagen brauchen, dass wir auch dafür Sorge tragen, dass schützenswerte Arten und Biotope im Schwarzwald nicht ihrer Existenzgrundlage beraubt werden und geeignete Lebensräume als Vorranggebiete für Naturschutz und Landschaftspflege vor anderer Nutzung gesichert werden und zukünftig erhalten bleiben. Für die Grünen ist dies eine vorrausschauende und zukunftsfähige Planung, wir stehen dazu.

Naturschutz

Natürlich gab es auch Ausschlüsse auf Grund von Artenschutz: Auerhuhn, Wanderfalke, Wespenbussard, Rotmilan, Uhu und 14 Fledermausarten. Spektakuläre seltene Arten und Wanderkorridore für Wildtiere machen unsere Landschaft reich und ein Besuch im Schwarzwald kann durch unverhoffte Begegnungen zu einem persönlich wertvollen Erlebnis führen. Das sollten wir nicht unbedacht aufgeben, zumal wir für viele Arten und Lebensräume eine europaweite Verantwortung tragen.

Nach all den planerischen Abwägungen sind von unseren jetzigen 18 festgelegten Gebieten immer noch 6 Gebiete vom Bundesministerium für Umwelt und Naturschutz angemahnt worden, die in Bezug auf Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt „sehr erheblich“ betroffen sind. Dies sind die Gebiete 16 Nill, 17 Burzbühl, Hohenlochen, 32 Schondelhöhe, 41 Eckle, 45 Brombeerkopf und 63 Rohrhardsberg / Passeck und jetzt natürlich auch noch der Gschasikopf.

Auf diese Gegebenheiten wird in den Steckbriefen des Umweltberichtes hingewiesen. Wir hoffen sehr und gehen davon aus, dass bei entsprechenden Bauvorhaben dies dann aktuell gutachterlich geklärt werden kann. Bei manchen Gebieten liegen entsprechende Gutachten sogar schon vor. Eine Verlagerung des Windkraftstandortes in einen unproblematischen Teilbereich kann schon ausreichen oder ein Abschaltmodus, um beispielsweise bei konfliktreichen Wettersituationen eine Kollisionsgefahr mit Fledermäusen zu verhindern.

Im Fall des Gschasikopfes ist eine naturschutzfachliche Genehmigung nicht in Aussicht, da mittlerweile der Zustand der Auerhuhnpopulation so bedenklich geworden ist, dass jede kleinste Veränderung zum Erlöschen der ganzen Population im Schwarzwald führen könnte. Dies war ein absoluter Ausschlussgrund für das gesamte Gebiet. Leider geht die Dynamik bei vielen Arten derzeit steil bergab. Falls es, wie bei den Weißstörchen, einmal einen Aufwärtstrend beim Auerhuhn geben sollte, könnte ich das Auerhuhnrezept aus dem Kochbuch meiner Oma einmal ausprobieren und sich weitere Windräder bedenkenlos im Schwarzwald drehen.

Bündnis 90 / Die Grünen waren mehrheitlich gegen die Aufnahme des Gschasikopfes.

In immerhin14 der 18 festgelegten Vorranggebiete stehen allerdings jetzt schon Windkraftanlagen oder sie sind bereits genehmigt oder geplant. Zusätzlich wären 55 Anlagen möglich, das würde den derzeitigen Stromverbrauch von 80 000 Privathaushalten decken.

Grüne Energie?“

Hier kommen wir zu einem kritischen Punkt. Irgendwie scheint elektrischer Strom „grün“ geworden zu sein. Elektromobilität, ferngesteuerte Wohnungen, Digitalisierung, Breitbandausbau, der Stromverbrauch wächst stetig und es gelingt nicht, ihn einzugrenzen. Das urgrüne Ziel, Energie zu sparen, sollte nach wie vor ein überall zu kommunizierendes, vordringliches Thema sein.

Politische Rahmenbedingungen

Die Treibhausgas–Emissionen in Baden-Württemberg, Deutschland und der EU stagnieren in den letzten Jahren auf hohem Niveau und sind in einzelnen Sektoren sogar angestiegen. Die Hauptursachen dafür sind der nach wie vor hohe Anteil von fossilen Energieträgern an der Strom- und Wärmeerzeugung und die sogar steigenden Treibhausgas-Emissionen im Verkehrssektor (+ 11% von 2009 bis 2015). In Baden-Württemberg spielt insbesondere der hohe Anteil von Stromerzeugung aus Steinkohle (32%) eine wesentliche Rolle.

Aber zum dritten Mal ist Baden-Württemberg bei den Ausschreibungsrunden der Bundesnetzagentur für Windkraftanlagen mit keinem Projekt zum Zuge gekommen. Grund dafür waren neue Regeln der Bundesnetzagentur, bei der nur die wirtschaftlich günstigsten Angebote, fast alle im Norden, einen Zuschlag bekamen. Von 61 Zuschlägen liegen nur 10 im Süden, keines in Baden-Württemberg. Damit sind die Klimaschutzziele des Landes kaum noch zu erreichen. Bis 2020 war der Ausbau von 642 auf 1100 Windräder geplant, 2016 wurden in Baden-Württemberg noch 201 Windräder genehmigt. 2017 erfolgte auf Grund der neuen Vergaberichtlinien ein dramatischer Schnitt, es wurden nur noch 2 Windräder genehmigt. aber wegen einer ein Jahr andauernden Übergangsregelung wurden noch viele Windräder neu gebaut. 2018 bricht das jetzt komplett ab. Die Klimaziele aufgeben – wie von den schwarz-roten Sondierungspartnern im Bund angekündigt – wäre ein Armutszeugnis! Vielmehr müssen wir unsere Anstrengungen für mehr Klimaschutz verstärken, indem wir Energie- und Mobilitätswende konsequent voranbringen. Das Vergabemodell von Minister Untersteller würde helfen: 40 % Förderung in den Norden, 40 % in den Süden und 20 % dorthin, wo es am günstigsten ist, also auch in den Norden. Dies wurde leider nicht angenommen. Wir hoffen auf offene Ohren dafür, falls wir eine neue Bundesregierung bekommen.

 

Fazit

Nun haben wir 19 Standorte für mehr als 55 mögliche Windräder in der sensiblen Schwarzwaldlandschaft nach einer akribisch abgestuften und nachvollziehbaren Methode gefunden. Viele gute Gründe sprechen für Windkraft:

  • Verminderung der Treibhausgase, Versorgungssicherheit, eine Dezentralisierung der Energieversorgungsstrukturen und regionale Wertschöpfung.

Wir haben planerisch dafür Türen geöffnet, jetzt sollte dort auch jemand durchgehen und die Windkraftstandorte nutzen.

Dank

Es war ein weiter Weg bis zu diesen 18 übrig gebliebenen Gebieten, von 2015 bis 2017 fanden mehrere gemeindeübergreifende Abstimmungsgespräche statt. Dies bedeutete über Jahre eine äußerst intensive Zusammenarbeit mit vielen Beteiligten. Für dieses unermüdliche Engagement gelten unser Dank und unsere Anerkennung dem ganzen Team des Regionalverbandes.

Ein besonderer Dank gilt auch dem bald scheidenden Verbandsdirektor Dr. Karlin, der keinen Konflikt, und davon gab es über lange Jahre sicher unzählige, gescheut hat um eine einvernehmliche Lösung zu suchen. Zu guter Letzt können wir heute das Thema „Neuer Regionalplan, Kapitel Windkraft“ erst einmal schließen, es wird sicher weiter gehen.

Wir stimmen dem 2. Offenlagebeschluss Windkraft in der vorliegenden Form zu.

(waren jedoch mehrheitlich aus naturschutzfachlichen Gründen gegen die Aufnahme des Gschasikopfes).[/vc_toggle][vc_toggle title=“16.03.2016 – Rede von Angelika Schwarz-Marstaller zu Freiraumstrukturen – Planungsausschuss „]– zum download als PDF –

Was gesagt werden könnte
Gestatten Sie, dass heute ich für die Fraktion spreche und nicht wie gewohnt unser Herr
Friebis, es wird nicht unbedingt kürzer, aber sicher anders und ich bitte um Ihre Geduld, und
bitte Sie, sich auf meine gelegentlich sehr persönlichen Gedanken einzulassen.
Manchmal, denke ich hier, ich bin auf einem anderen Planeten zu Hause. Die Werte meiner
grünen Fraktion scheinen nicht identisch mit denen der anderen Fraktionen hier zu sein. Oft
fragen wir uns: “Was tun wir hier eigentlich? Wen trägt hier der regionale Gedanke? Wer
vertritt überwiegend lokalpolitische Interessen? Was sind unsere Ziele? Wo sind unsere
Gemeinsamkeiten? Wollen die anderen Fraktionen etwa keine Nachhaltigkeit? In welcher
Zukunft wollen wir leben? Sind wir dabei eine vielfältige und artenreiche Kulturlandschaft
attraktiv zu erhalten? Wieviel Wachstum brauchen wir? Wieviel unseres Wachstums erträgt
der Globus noch?“
Es geht hier also um Werte und deren Definition oder um den Unterschied zwischen „viel
haben“ und „gut Leben“.
In unserer Fraktion hängen persönlichen Werte und Glückserleben stark an dieser
strukturreichen und artenreichen Landschaft mit kulturhistorischem von Landwirtschaft
geprägtem Hintergrund. Eine Wanderung durch Schwarzwald, Kaiserstuhl oder Rheintal
gewinnt nicht nur durch den Besuch einer genussvollen Gastronomie an persönlichem Wert,
sondern auch, wenn sich ein schöner Schmetterling (zum Beispiel ein Kleiner Eisvogel) auf
die Hand gesetzt hat, die Smaragdeidechse vorbeigehuscht ist, vielleicht ein Pirol zu hören
war oder eine Nachtigall. Einen Luchs zu sehen, wage ich nicht zu träumen. Wir sind froh
darüber, dass sowohl die EU mit dem europaweiten Netz von Natura 2000-Schutzgebieten
als auch die Bundesrepublik Deutschland mit dem § 1 des Bundesnaturschutzgesetzes
diesen Reichtum im Fokus hat. Dieser erste Paragraph besagt, dass es Ziel des
Naturschutzes in Deutschland ist Natur und Landschaft auf Grund ihres eigenen Wertes und
als Lebensgrundlage des Menschen zu erhalten.
Dies ist der Knackpunkt: „als Lebensgrundlage des Menschen“ – also wichtig für uns alle. In
der TEEB Studie (The Economics of Ecosystems and Biodiversity) wird der ökonomische
Wert der Dienstleistungen von Ökosystemen und der Biodiversität erfassbar gemacht, um
diese effektiver vor Zerstörung und Raubbau zu schützen. Hier zählt vor allem die
Bedeutung für das gesamte Ökosystem. Es mag manchen lächerlich erscheinen, wenn
ausgerechnet wird, wieviel uns beipielsweise der Gesang eines Rotkehlchens an Geld wert
sein sollte. Gerade in diesem Gremium hier wird mir immer wieder deutlich, dass es sehr
schwer ist, mit nicht monetären oder nicht ökonomisch begründeten Argumenten zu
überzeugen. Dabei werden sSehr leicht werden Selbstverständlichkeiten, wie kostenlose
Schädlingsbekämpfung, Verlagerung von Biomasse oder Ufersicherung durch natürlichen
Bewuchs – auch ohne Springkraut und Japanknöterich – gar nicht registriert.
Bei meiner Arbeit mit dem Ökomobil fällt mir immer wieder auf, dass die Menschen denken,
die Restnatur, die sie kennen, sei das normale und überall gleich. Kaum jemand erinnert sich
noch an Wiesen mit mehr als drei, vier verschiedenen Blumenarten. Oder auch, wenn es
irgendwo noch Besonderheiten gibt, denken die Menschen dort, das wäre das Normale und
die Rotmilane beispielsweise gäbe es überall in der gleichen Dichte. Um zu sehen, wo wir
hier stehen, lohnt sich ein Blick in den vom Bonde-Ministerium für Ländlichen Raum erstmals
vorgelegten Bericht zur Lage der Natur.
Maßnahmen zum Erhalt der Biodiversität sind nicht freiwillig und schon gar nicht unnötig,
sondern ganz im Gegenteil in unser aller Eigeninteresse zwingend erforderlich. 1992 wurde
in Rio de Janeiro auf der Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung die
Biodiversitätskonvention – ein Übereinkommen über die biologische Vielfalt beschlossen.
Diesem völkerrechtlichen Vertrag sind 193 Staaten beigetreten, wir auch. Dem
Übereinkommen liegt die Erkenntnis zugrunde, dass Verlust an Lebensräumen, Arten und
Genen nicht durch isolierte Naturschutzaktivitäten behoben werden kann. Notwendig sind
Strategien und Umsetzungsmaßnahmen, die auf der gesamten Fläche greifen und in
alle Lebensbereiche integriert werden müssen. Hier kommt unsere Arbeit im
Regionalverband ins Spiel.
Baden-Württemberg ist ein Bundesland mit besonders großer landschaftlicher und daraus
resultierender biologischer Vielfalt. Aber von 1992–2014 hat die Siedlungs- und
Verkehrsfläche in Baden-Württemberg von 12,3 % auf 14,4 % der Landesfläche
zugenommen und liegt damit über dem Bundesdurchschnitt. Als Maß für den
Flächenverbrauch dient die tägliche Zunahme der Siedlungs- und Verkehrsfläche. Sie lag
1992 in Baden-Württemberg bei 11,0 ha pro Tag und 2014 bei 5,3 ha pro Tag. In ihrer
Nachhaltigkeitsstrategie hat die Bundesregierung für das Jahr 2020 das Ziel von
bundesweit 30 ha pro Tag formuliert, übertragen auf Baden-Württemberg leiten sich daraus
3 ha pro Tag ab. Ein Vergleich der Zerschneidung zeigte, dass Baden-Württemberg schon
im Jahr 2000 zu den in Europa am stärksten zerschnittenen Regionen gehörte.
An erster Stelle stehen für die Gefährdungen der Biotoptypen Standortveränderungen durch
die Entwicklung von Siedlungs-, Gewerbe-, Industrie- und Infrastrukturflächen sowie ein
starker Wandel der landwirtschaftlichen Nutzung. Dabei unterliegt nahezu jede Fläche einer
konkreten Nutzung oder ist mit bestimmten Funktionen überplant. Als Folge davon haben
Flächen abgenommen, auf denen sich durch spontane Vegetationsentwicklungen
verschiedene Sukzessionsstadien ausbilden können oder auf denen zufällige Ereignisse zu
einer Erhöhung der biologischen Vielfalt beitragen. Selbst schmale, ungenutzte
Saumbereiche oder kleine Restflächen werden inzwischen häufig überplant oder genutzt.
Nach der 2015 aktualisierten Roten Liste der Biotoptypen Baden-Württembergs sind 37,8 %
der Biotoptypen gefährdet, 12,2 % stehen auf der Vorwarnliste, während 41,7 % als
ungefährdet gelten. Werden nur die Biotoptypen von mindestens mittlerer
naturschutzfachlicher Bedeutung betrachtet (Tab. 1), sind die Anteile gefährdeter (48,3 %)
oder auf der Vorwarnliste stehender (14,2 %) Biotoptypen deutlich höher.
UndDas heißt, für viele Arten sind kleinräumige Strukturen wesentlich. Deshalb ist die
Forderung Vorranggebiete für Natur und Landschaft erst ab 25 ha auszuweisen völlig
sacghfremdsinnlos. Gerade kleine Hecken, Tümpel, artenreiche Randstreifen erreichen
niemals bedeutende Hektarzahlen und können dennoch enorm wichtig sein. Genauso
falschsinnlos ist die AuffassungForderung, ein FFH-Gebiet könne generell die Ausweisung
als Grünzug oder Grünzäsur überflüssig machen bzw.überlagern und ersetzen. Dies wissen
hier wahrscheinlich sowieso alle MitgliederDenn zumindest die Fachleute wissen, dass durch
FFH, Grünzäsuren oder Grünzüge jeweils andere Schutzziele verfolgt werden und eins das
andere kaum jemalsniemals sinngleich ersetzen kann.
In Baden-Württemberg kommen schätzungsweise 50.000 wild lebende Tier- und
Pflanzenarten vor. In den letzten 50 Jahren hat die Zahl der ursprünglich vorkommenden
Arten bei vielen Artengruppen abgenommen. Nach den Roten Listen sind aktuell knapp 40 %
der Fauna und Flora im Land als gefährdet eingestuft. Besonders besorgniserregend ist
dabei die zunehmende Geschwindigkeit des Rückgangs. Vor allem der
Agrarstrukturwandel, die Entwicklung von Industrie und Verkehr, die Zunahme der
Siedlungsfläche, die strukturellen Defizite der Landschaft insgesamt und die der Gewässer,
die Beunruhigungen durch Freizeitnutzungen und die Fragmentierung der Landschaft haben
zu erheblichen Veränderungen unserer Kulturlandschaft geführt und stellen die
Hauptursachen für den Rückgang der Arten dar. Über ein Drittel der im Land heimischen
Pflanzenarten kommen hauptsächlich im Grünland vor. Die Grünlandflächen haben seit 1979
jedoch von rund 650.000 Hektar auf etwa 550.000 Hektar im Jahr 2014 abgenommen und
dazu sind etwa 60 Prozent dieser Lebensräume in unserem Land in einem unzureichenden
Erhaltungszustand.
Bei der Planung unserer Freiraumstruktur geht es meistens um den Erhalt
landwirtschaftlicher Lebensräume. Nicht nur fürs Gassigehen sind Wiesen und Äcker für uns
interessant. Die persönliche Begegnung mit möglichst vielen Schmetterlingsarten, Feldhase
oder Rebhuhn tragen zum persönlichen Glückserleben bei. Und zudem reichen nach Studien
30 Minuten Aufenthalt im Grünen, um bei hyperaktiven Menschen (meist Kinder und
Jugendliche) die Retalindosis senken zu können.
Während Biber, Lachs, Luchs und Weißstorch ihre einstigen Lebensräume wieder besiedeln,
nehmen ehemals häufige Allerweltsarten wie Feldlerche (die ich auf meinem Schulweg am
Rand von Stuttgart fast täglich sehen und hören konnte) und Feldhase weiter rapide ab.
Gleichzeitig bemerken immer mehr Menschen immer weniger von den dramatischen
Veränderungen und Verlusten in unserer Natur. Manche klangvolle Stimmungsmacher der
Natur verschwinden und der Frühling wird tatsächlich stummer. Zunehmend schwindet auch
die Lobby derjenigen, die sich für die Bewahrung der Schöpfung engagieren.
Offensichtlich wird dieser Lobbyschwund für uns, wenn wir Themen abstimmen, die nach
Meinung der grünen Fraktion eminent wichtig sind und eigentlich gar nicht abstimmbar sein
sollten, wie die von CDU und FW beantragte Erweiterung der Parkierungsflächen für Autos
der Fa. Mosolf: 100 ha abgestellte Autos im Oberrheingebiet– unglaublich! Und zu sagen,
„doppelstöckig“, also die flächensparende Alternative von Parkpaletten, gibt es bei anderen
vergleichbaren Firmen auch nicht – was soll denn das für ein Argument sein, das zudem
überhaupt nicht stimmt – und falls der Beschluss so durchkäme von anderen als
Präzedenzfall für den Verzicht auf solche Optionen und stattdessen ein weiterhin
ungehemmtes Asphaltieren der Landschaft herangezogen wird? Bei diesen guten
landwirtschaftlichen Bodenwerten? Bei der Bedeutung dieser Landschaft. Bei einer
unglaublichen Zersiedelung? Wenn entlang der B3-Strecke zwischen Freiburg und
Offenburg von rund 50 km nur noch 17,7 km Offenland übrig sind? Wie kann sowas sein?
Die von CDU, FW und FDP beantragte Streichung des Grünzugs zwischen Maglberg und
Orschweier fällt in genau dieselbe Kategorie – einfach unglaublich.
Gleiches gilt für das regional bedeutsame Vorranggebiet zur Sicherung von
Wasservorkommen bei Lahr. Das Ergebnis einer mehrjährigen, fachlich fundierten Arbeit
einfach politisch wegzustimmen, das geht nach unserer Meinung gar nicht. Und dafür
wissentlich die bereits klar signalisierte Herausnahme solcher rein politisch motivierten,
fachlich völlig hanebüchenen Festsetzungen aus der Verbindlichkeit des Regionalplans eine
Ablehnung des Regionalplans durch das MVI in Kauf zu nehmen – was sollen wir denn
davon halten?
Unsere Fraktion ist natürlich nicht nur auf Naturschutzthemen fixiert. Natürlich wissen auch
wir, dass ein Nebenerwerbslandwirt auch einen nahegelegenen Haupterwerb braucht, um
weiterhin seine Flächen offen halten zu können. Wir wissen auch, dass Verkehr und
Siedlung wichtige Themen sind und Rohstoffabbau in überschaubaren Dimensionen dafür
notwendig ist. Wir wissen, wie dringend nötig bezahlbare Wohnungen für vor allem für
Menschen mit kleinerem Geldbeutel sozial schwache Menschen und viele unzählige
Flüchtlinge sind und sein werden. Auch hier halten wir den regionalen Blick für unabdingbar,
der sich auf Entwicklungsprognosen und Fachwissen stützt. Uund auch die Erkenntnisse aus
der Klimaforschung berücksichtigtsollten nicht ad hoc über Bord gehen. Es lohnt sich, wenn
neu gebaut werden muss, klimafreundlich und dauerhaft zu bauen. Sonst muss man wie bei
der Freiburger UB viel Geld in kurzer Zeit zweimal in die Hand nehmen. Angeblich stehen
beispielsweise in Waldkirch etwa 400 Wohnungen ungenutzt leer herum. Auch in meiner
Nachbarschaft stehen seit 30 Jahren zwei Häuschen unbenutzt und ungepflegt so da. Ein
renomierter Gasthof, beinahe das Wahrzeichen von Denzlingen wurde unbewohnbar
gemacht und lässt sich nicht einmal mehr für Flüchtlingsunterbringung nutzen. Beipiele
hierfür kennt wahrscheinlich jede und jeder. Zukünftig sollten die Kommunen mehr
Möglichkeiten bekommen und umsetzen, Leerstände einer Nutzung zuzuführen,
Brachflächen und untergenutzte Baupotenziale zu aktivieren und dadurch bezahlbaren
Wohnraum vor allem innerörtlich zu erhalten und neu zu schaffen. Auch wenn es deutlich
weniger Mühe macht, auf freier Fläche neu zu bauen. Und wir sollten unsere Standards,
energiebewusst, klimafreundlich und flächensparend zu bauen nicht einfach über Bord
werfen, weil wir jetzt durch die Flüchtlingskrise einschränkende Regelungen leicht
abschütteln können.
Nicht umsonst haben uns hier im Gremium in den letzten Jahren viele Fachreferenten ihre
Erkenntnisse schlüssig und nachvollziehbar dargelegt. Viele Jahre wissenschaftliche Arbeit
liegen dem vorliegenden Entwurf des Regionalplans zu Grunde. Und wenn Herr Neideck
nochmals am Ende seines Anschreibens aufführt, bei Änderungsanträgenwünschen die
Gründe sachgerecht, auf den Planungshorizont des Regionalplans ausgerichtet und für
Dritte nachvollziehbar zu halten, dann hat er unsere Unterstützung. Es kann hier nicht primär
darum gehen, die Bürgermeisterconnection Seilschaften zur Umsetzung zahlloser lokaler
Einzelinteressen zu nutzen und sich einfach bloß politisch und unter Verweis auf die
Mehrheitslage ganz nonchalant über fachliche Erkenntnisse und Notwendigkeiten
hinwegzusetzen.
Wir rechnen auf die Zustimmung unserer Ausführungen zumindest ausvon Sasbachwalden,
denn den unzähligen emails mit Änderungswünschen vom dortigen Bürgermeister und
Fraktionsvorsitzenden der FW im RVSO konnten wir einen gewissen Stolz auf die dortige
schöne Landschaft entnehmen. Mit freundlichen Grüßen aus Sasbachwalden stand stets
darunter mit dem Zusatz:- das Blumen- und Weindorf im Schwarzwald, – prädikatisierter
Kneipp- und Heilklimatischer Kurort,- ausgezeichnet für familienfreundliche Ferien in Baden-
Württemberg,- wohnen wo andere Urlaub machen:
Vielleicht steckt ja eine ganz eigene Strategie dahinter, dass Sie,Wir glauben nicht, Herr Doll,
dass Sie der einzige Bürgermeister mit diesen wunderbaren Prädikaten bleiben wollen und
jetzt dafür sorgen, dass die anderen Gemeinden, die Ssie und Ihre Kollegen aus CDU, FW
und leider meist auch aus der SPD mit den unzähligen Streichungsanträgen von Grünzügen
und Grünzäsuren oder Vorranggebieten für Naturschutz und Landschaftspflege unterstützt
haben im Siedlungsbrei verschwinden?
Wir Grünen zumindest wollen nicht in erster Linie kurzfristige Wachstumswünsche,
Konkurrenz mit Nachbargemeinden oder das Fortschreiben bisheriger
Entwicklungsvorstellungen verfolgen. Vielmehr wollen wir verantwortungsbewusst und
langfristig denken und handeln. Unsere Enkel sollten nicht eines Tages sagen „Was habt ihr
damals mit unseren Ortschaften und mit unserer Landschaft gemacht?“ Wenn dieses
Gremium nicht in der Lage und Willens ist, einen zukunftsfähigen/nachhaltigen Regionalplan
gemeinsam auf den Weg zu bringen, dann sehen wir unsere Anwesenheit / Mitarbeit als
sinnlos an. Eine Zustimmung ist für uns dann ohnehin nicht möglich.haben Sie sicherlich
Verständnis dafür, dass wir GRÜNE dazu unsere Stimme und Zustimmung nicht geben
werden.[/vc_toggle][vc_toggle title=“ 08.12.2016 – Rede von Fraktionsvorsitzenden Friebis für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu TOP 4: Gesamtfortschreibung des Regionalplans Südlicher Oberrhein“]Rede von Fraktionsvorsitzenden Friebis für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
zu TOP 4: Gesamtfortschreibung des Regionalplans Südlicher Oberrhein

– zum download als PDF –

Meine Damen und Herren,
ich muss leider vorweg ankündigen, dass es bei mir nicht ganz so schnell geht wie bei
den Vorrednern, aber ich kann auch sagen, für Ihre Geduld beim Zuhören gibt es am
Ende noch eine kleine Weihnachtsüberraschung.
Über die Bedeutung des Regionalplans als umfassendes Dreh- oder Kursbuch für die
Entwicklung der Region, der jetzt nach sechsjähriger Arbeit, endlich zum Abschluss
kommt, kann einiges gesagt werden. Genauso wie über Leitplanken, Zielkonflikte, die
tausenden Anregungen und Bedenken mit entsprechenden Veränderungen oder auch
Ablehnungen nach sorgfältigen Abwägungsvorschlägen seitens der Mitarbeiter der
Geschäftsstelle des Regionalverbandes. Und denen will ich im Übrigen eine äußerst
solide, fachlich kompetente und in meinen Augen auch sehr konstruktive Arbeit bescheinigen.
D.h., dass sie die Anregungen der Gemeinden, Verbände oder auch von
Einzelpersonen berücksichtigt haben – Einschränkung: soweit sie mit den Grundsätzen
und Zielen der Regionalplanung auch nur einigermaßen vereinbar waren oder durch
Änderungen vereinbar gemacht werden konnten. Auch wenn dies manche Einwender
offenbar eher anders sehen, was vielleicht auch unvermeidlich ist, wenn man die unterschiedlichen
Interessenslagen sieht.
Ein Großteil der textlichen Festlegung des Regionalplans, d.h. der Ziele und Grundsätze
zu den einzelnen Fachkapiteln sowie deren Begründung, trifft auf unsere Zustimmung.
Wir haben auch bei vielen konkreten Einzelformulierungen intensiv mitgearbeitet.
Was aber in diesem Text oft so schön allgemein formuliert ist und plausibel sowie
zustimmungsfähig klingt, sieht in den zeichnerischen Festsetzungen, also den räumlich
konkretisierten Flächenausweisungen, die als Ziele der Raumordnung eine hohe Verbindlichkeit
haben, oft ganz anders aus. Dies trifft sowohl bei Flächen für den Kiesabbau,
bei der räumlichen Abgrenzung von Regionalen Grünzügen bzw. Grünzäsuren,
Vorranggebieten für Naturschutz und Landschaftspflege oder auch bei der Kategorisierung
von Gemeinden als Zentrale Orte verschiedenster Stufen oder der Einstufung als
Siedlungsbereiche mit verstärkten Wohnungsbauoptionen zu. Gerade beim Schutz des
Freiraums vor anderweitigen, vor allen Dingen natürlich baulichen Inanspruchnahmen,
des noch immer grassierenden Flächenverbrauchs und der anhaltenden Zersiedelung
sowie bei der, aus unserer Sicht sehr überzogenen Ausweisung weiterer Kiesabbaustätten,
hat der Regionalplan nach unserer Einschätzung aber doch erhebliche Defizite
in punkto Nachhaltigkeit.
Es ist mir wichtig zu betonen, dass diese Schlagseite beim Thema Ökologie weniger
durch die auch in Sachen nachhaltiger Regionalentwicklung grundsätzlich sehr fundierte
Arbeit der Verbandsverwaltung entstanden ist, sondern durch die vielfach gegen
deren explizite fachliche Empfehlungen durchgepeitschten, rein politisch motivierten
und vor allem von lokalen Einzelinteressen geleiteten Mehrheitsentscheidungen im
Planungsausschuss erfolgten. So manche Anträge aus den Rathäusern wurden oft
ohne plausible fachliche und raumordnerische eingebettete Begründung von einer
Bürgermeistermehrheit in den Gremien völlig unabhängig von politischen Farben oder
Zugehörigkeiten, ohne Rücksicht auf ein regionales Gesamtinteresse und oft unter
Missachtung selbst grundlegender regionalplanerischer oder raumordnerischer essentials
einfach per Hand aufheben durchgedrückt. Es war denjenigen anscheinend egal,
was das für die Konsistenz und die Logik des Regionalplans heißt und was das möglicherweise
in Bezug auf künftige Berufungsfälle bedeuten mag. Dies betrifft nicht nur
Anlage 6
2
viele konkrete Einzelfallentscheidungen, vor allem im Bereich Freiraumschutz, sondern
auch Grundsatzentscheidungen, schon im frühen Stadium der Regionalplanfortschreibung,
die sich dann aber später bei den räumlichen Festsetzungen massiv auswirken.
Eine solche falsche Weichenstellung erfolgte beim Kapitel Rohstoffsicherung, wo es
um die Ausweisung von Abbau- und Sicherungs-, bzw. Reserveflächen für den Kiesabbau,
vor allem im Rheintal geht. Sie erinnern sich, die Laufzeit eines Regionalplans
beträgt ca. 15 Jahre, für die in der Raumnutzungskarte die erforderlichen unmittelbar
abbaubaren Kiesabbauflächen festgelegt werden. Angesichts der langen Planungszeiten
und um die Investitionssicherheit zu schaffen, werden für nochmals 15 Jahre die
sogenannten Sicherungsbereiche für den anschließenden Abbau ausgewiesen – also
Vorsorge für normal zweimal 15 Jahre. Davon abweichend hatte die vormalige CDU
geführte Landesregierung auf Drängen der Kieslobby, die ja im ISTE organisiert ist, als
spezielle Ausnahme für den Rohstoffabbau die Möglichkeit einer Verlängerung des
Planungszeitraums auf 2 × 20 Jahre eröffnet. Herr Doll hat es bereits angesprochen.
Ebenfalls auf Drängen der ISTE hat dann die damalige Mehrheit aus CDU und Freien
Wählern entgegen den Vorschlägen und Empfehlungen der Verbandsverwaltung auch
für unseren Regionalplan einen 40-jährigen Planungszeitraum für die Kiesgewinnung
durchgeboxt. Dies hat natürlich auch die Bedarfsmengenberechnung um ein Drittel
erhöht und genauso die dafür benötigten Kiesabbauflächen. Darüber hinaus wurde
auch der ISTE-Forderung nachgekommen, die noch vorhandenen konzessionierten
Kiesrestmengen bei der Bedarfsermittlung erst gar nicht zu berücksichtigen. Auch die
Kiesgewinnung aus dem Integrierten Rheinprogramm, Stichwort: 90-Meter Streifen,
erhebliche Potenziale durch Tiefenbaggerung oder steilere Böschungswinkel wurden
nicht in die Berechnung einbezogen und einfach ignoriert. Andere Parameter wurden
dagegen beim Umfang des prognostizierten Kiesbedarfs nach oben orientiert. Sie erinnern
sich: es wurden Fördermengen genommen, aus den Jahren, wo besonders viel
gefördert wurde. Bei den stillen Reserven dagegen wurden alle Parameter nach unten
ausgelegt. Das haben nicht nur wir Grüne so gesehen, sondern auch das Landratsamt
Ortenaukreis. Unser Antrag auf modifizierte Berechnung wurde damals ja leider abgelehnt.
Und so kam schlussendlich ein gigantischer potentieller Kiesbedarf für die
nächsten 40 Jahre heraus, was dann entsprechende Abbauflächen nach sich zog. Es
sind rund 800 ha oder 8 km² zusätzliche Kiesabbauflächen an 40 Abbaustandorten im
Regionalplan vorgesehen. Davon viele, natürlich besonders problematische Neuaufschlüsse.
Eine weitere „Zerlöcherung“ der Landschaft droht mit entsprechendem Flächenverbrauch
zu Lasten von Landwirtschaft, des Freiraums, des Natur- und Artenschutzes
und mit Gefährdung des Grundwassers durch Schadstoffeintrag, und zwar
nicht nur im Falle von Hochwasser. Durch massenhafte Förderung von Kies am Oberrhein,
der vor allem nach außen und auch in Regionen exportiert wird, die sich dann
die Beeinträchtigung der eigenen Landschaft ersparen können, hat auch der Einsatz
von Recyclingbaustoffen im Hoch- und Tiefbau kaum Chancen, weil der Kies im Vergleich
einfach zu billig ist. Dennoch sind die Kiesgruben wahre Goldgruben, nicht nur
für die Kommunen, die vielfach Grundeigentümer sind und die Pacht pro geförderte
Tonne erhalten. Bei rund 2,5 Mio. Tonnen Kies pro Jahr und einer Pacht von einem
Euro pro Tonne wären das 12,5 Mio. Euro pro Jahr, in 40 Jahren somit 500 Mio. Euro
allein an Pachteinnahmen. Dazu kommt natürlich noch der Umsatz der Kiesfirmen.
Wenn man nur zehn Euro pro Tonne Kies ab Werk ansetzt, liegt man schon bei 120
Mio. Umsatz pro Jahr. In 40 Jahren sind dies 5 Milliarden Euro. Vor dem Hintergrund
dieser Zahlen wird natürlich das große wirtschaftliche Interesse, sowohl aus Grundeigentümersicht,
der Kommunen und der Kiesindustrie deutlich. Dies macht auch die
harten Bandagen erklärlich, mit denen hier gekämpft wird und weshalb Umwelt und
Natur so oft den Kürzeren gezogen haben. Da für uns bei der Rohstoffgewinnung die
Maxime gilt, so viel wie nötig, so wenig wie möglich, ist dieses Vorgehen, sämtliche
Stellschrauben bei der Bedarfsberechnung nach oben und sämtliche Stellschrauben
3
bei der Aktivierung der Reserven nach unten zu stellen nicht akzeptabel, da es diametral
gegen eine nachhaltige Entwicklung verstößt. Eine Zustimmung zu diesem wichtigen
Regionalkapitel ist für uns deshalb völlig ausgeschlossen.
Lassen Sie mich auch noch ein paar weitere Beispiele aufzeigen, weshalb wir dieser
Regionalplanfortschreibung auch insgesamt nicht zustimmen werden. Kommen wir
zum Thema Regionale Grünzüge bzw. Regionale Grünzäsuren. Obwohl die Verbandsgeschäftsstelle
schon bei der Erstellung der Fortschreibung und im Laufe des Beteiligungsverfahrens
auf Wunsch der Kommunen zahlreiche Grünzüge und Grünzäsuren
flächenmäßig reduziert oder gar vollständig gestrichen hatte, um den Gemeinden ausreichende
Entwicklungsperspektiven für die Zukunft zu geben, waren dennoch etliche
Kommunen in Gestalt der Bürgermeister damit nicht zufrieden und wollten die Freiräume
noch weiter beschneiden. Trotz eindeutiger raumordnerisch oder fachlich begründeter
abschlägiger Beurteilung durch die Verbandsgeschäftsstelle waren sie oft
nicht bereit, deren Entscheidungsvorschläge zu akzeptieren. Obwohl vielfach ohne
plausible oder zumindest hinreichende Begründung, wurde dann der Weg über die
Fraktionen, vor allem der CDU und der Freien Wähler, aber auch der SPD gewählt.
Ungeliebte, obschon raumordnerisch zwingend ablehnende Argumentationen wurden
so durch politischen Mehrheitsbeschluss wieder gekippt, ja oftmals sogar konterkariert.
Solche Vorstöße sind ja bekanntlich mehrfach ohne jedwede Vorberatung, sogar
noch bis in die laufende Sitzung des Planungsausschusses hinein erfolgt. Zuweilen
war weder der Verwaltung noch den entscheidenden Regionalräten klar, um was es
bei solchen Anträgen, die dann von einer der genannten Fraktionen übernommen und
mehrheitlich beschlossen wurden, eigentlich geht.
So kann man seriöse Regionalplanung nicht machen, meine Damen und Herren. Oft
war natürlich klar erkennbar, um was es den Antragstellern ging, nämlich um ein reines
Partikular- und Lokalinteresse. Zuallererst ging es um eine Streichung von freiraumschützenden
Festlegungen in der Raumnutzungskarte, d.h. die Verkleinerung oder
gar Aufhebung von ökologisch bedeutsamen Grünzäsuren, Grünzügen oder Vorranggebieten
für Naturschutz und Landschaftspflege. Und dies zugunsten irgendwelcher
oft sehr nebulöser Nutzungsabsichten in naher oder ferner Zukunft der Gemeinde,
zumeist ohne substantielle Begründung, ohne Planungsgrundlage, ohne Konzeptentwürfe
oder Rahmenplanungen, ohne Vorabstimmung mit den Fachbehörden und
ohne entsprechende Beschlüsse der Gemeinderäte. Doch dem Wunschkonzert der
Kommunen wurde durch die politische Mehrheit der Bürgermeisterfraktion im Regionalverband
stattgegeben. Hauptbegründung: Die Gemeinde will das so. Für uns immer
wieder – ehrlich gesagt genauso erstaunlich wie erschütternd – wie wenig Wertschätzung
solche ökologisch bedeutsamen Freiräume offensichtlich bei manchen Akteuren
finden – und das in Zeiten des Klimawandels, des Artensterbens, einer um die
Existenz kämpfenden Landwirtschaft und des immer noch viel zu hohen Flächenverbrauchs.
Wir verstehen unter Kommunalfreundlichkeit auch mehr als den bloßen
Wunschvorstellungen der Bürgermeister nachzukommen, zumal wenn dadurch Ziele
und Inhalte der Regionalplanung, wie beispielsweise der großräumige überörtliche
Freiraumschutz und -verbund ad absurdum geführt werden und die Verbandsversammlung
auch noch durch politische Mehrheitsbeschlüsse gezwungen wird, ihre
zuvor fachlich, inhaltlich, raumordnerisch und planungsrechtlich klar formulierte Position
ins völlige Gegenteil umzukehren. So wird Regionalplanung beliebig und nicht
mehr rational nachvollziehbar.
Meine Damen und Herren, ich gebe zu dass ich etwas überzeichne angesichts der vielen
auch akzeptierten Entscheidungsvorschläge der Verbandsversammlung. Aber
deutlich mehr als nur eine Hand voll derartige Anträge waren schon mehr als grenz4
wertig zu bezeichnen. Die Fälle in Merzhausen-Au, Simonswald, Oberkirch oder Sölden
fallen beispielsweise darunter.
Aber, um auch etwas Positives einfließen zu lassen: Der ganz völlig absurde Antrag
aus der Mitte des Planungsausschusses, der Firma Mosolf in Kippenheim ohne Bedarfsnachweis
und bei bereits zig Hektar vorhandener versiegelte ebenerdiger Stellplatzfläche
weitere riesige Grünzugsflächen zur baulichen Nutzung zuzusprechen – und
so die ohnehin immer schmaler werdende Grünbrücken zwischen den Orten im immer
dichter werdenden Nord-Süd-Siedlungsband weiter einzuschränken – konnte ja nach
heftiger Diskussion mit knapper Mehrheit zurückgewiesen werden. Ebenso Bestrebungen
in Mahlberg, die denselben Effekt nach sich gezogen hätten und dass bei gleichzeitig
vorhandenen raumverträglichen Alternativen. Ich erinnere mich noch genau an
die unsägliche Debatte, hatte ich doch damals vom Verbandsvorsitzenden eine Rüge
erhalten, als ich die Fraktionsvertreter, die trotz aller schlagenden Gegenargumente
dennoch auf ihrem Antrag beharrten, als Desperados bezeichnete. Dazu stehe ich
noch heute, denn wie anders sollte man ein solches Vorgehen bezeichnen, als mit politischem
Abenteuertum, wie der Duden auch dieses Wort beschreibt.
Ein weiteres Negativbeispiel, diesmal aus dem Bereich Einzelhandel beschäftigt uns ja
auch heute wieder. Nachdem der Kollege OB aus Emmendingen schon bei der ersten
Offenlage mit einem Ad-hoc-Antrag im Ausschuss die Ausweisung eines Vorranggebietes
für zentrenrelevanten großflächigen Einzelhandel in eindeutiger Randlage und
mit Gefährdung des innerstädtischen Einzelhandels in oben beschriebener Manier, mit
Unterstützung diverser Fraktionen durchgebracht hatte, wurden im Rahmen der zweiten
Offenlage berechtigte Bedenken, unter anderem der IHK, gegen dieses Ansinnen
eingebracht. Mit eindeutigen Argumenten schlug die Verwaltung vor, den Einwendungen
Rechnung zu tragen und den mehrheitlich beschlossenen Antrag des OB aus
Emmendingen wieder zurückzuweisen. Doch wiederum wurde mit Hilfe der Fraktionen
und der Bürgermeisterkollegen die glasklare raumordnerische Ablehnung in eine positive
Stellungnahme umgedreht. Und dies trotz Hinweis, dass das genehmigende Landesministerium
eine solche Entscheidung von der Verbindlichkeit ausnehmen werde,
ja angesichts der Faktenlage ausnehmen muss. Die Verwaltung tat aber, was die
Mehrheit völlig sachfremd beschlossen hatte. Jetzt legt der OB nochmals nach und
beklagt sich, die Verwaltung müsse den von ihm initiierten abwegigen Beschluss besser
begründen, damit dieser nicht vom Ministerium gekippt werde. Meine Damen und
Herren, das ist absurd, das ist wirklich eine pure Realsatire. Erst einen rechtlich und
planerisch abgesicherten Vorschlag der Verwaltung per politischem Mehrheitsbeschluss
ins schiere Gegenteil umzukehren und dann noch von der Verwaltung verlangen,
einen solchen offensichtlich rechtswidrigen Beschluss so zu begründen, dass die
Genehmigungsbehörde diesen dennoch akzeptiert. So wird Regionalplanung wirklich
zur Farce und das mit der Unterstützung einer politischen Mehrheit hier im Hause.
Die Aufzählung solcher unsäglicher Entscheidungen könnte ich noch fortsetzen, siehe
die ebenfalls heute noch auf der Tagesordnung stehende Entscheidung zu den zwei
Baggerseen südlich Breisach, konkret die Wildtierbrücke zwischen den Seen. Auch
hier will wider besseres Wissens eine politische Mehrheit mit dem Kopf durch die
Wand, obwohl ein abgewogener Kompromissvorschlag längst auf dem Tisch liegt. Mit
einer bemerkenswerten Offenheit wird versucht, bis zur letzten Minute zu pokern und
zu tricksen und die Vorgaben der Raumordnung zu umgehen, nur weil ein Unternehmen,
Kommunen und leider auch Regionalräte sich nicht an die Regeln und an den
Regionalplan halten wollen. Obwohl – wie schon gesagt – sowohl für Unternehmen
und Kommune akzeptable und größtmögliche Investitionssicherheit bietende Lösungen
unter gleichzeitiger Einhaltung der planerischen Grundsätze und der Konsistenz
des Regionalplans längst vorliegen und auch von der Genehmigungsbehörde gut ge5
heißen wurde. Jetzt haben wir mitgekriegt, wird doch wieder auf den alten Vorschlag
zurückgegangen. Aber das war wirklich ein Witz: vor, zurück und dann noch mal was
anderes. So ist keine seriöse Regionalplanung möglich.
Meine Damen und Herren Regionalräte, sehr geehrte Mitarbeiter der Verbandsgeschäftsstelle,
sie werden sicherlich verstehen, dass wir angesichts einer Vielzahl der
geschilderten Fälle und insbesondere auch wegen der völlig überzogenen Ausweisung
von Kiesabbauflächen in der Raumnutzungskarte dem Satzungsbeschluss nicht zustimmen
können. Ich habe hoffentlich auch klarmachen können, dass dieses Nein weniger
ein Nein zum Regionalplan an sich ist als ein Nein zur Art und Weise, wie hier
vielfach Entscheidungen getroffen werden. Und ich gebe offen zu, dass ich darauf hoffe
und eigentlich auch erwarte, dass das zuständige Wirtschaftsministerium als Genehmigungsbehörde
– auch wenn es inzwischen unter schwarzer statt grüner Führung
ist – die schlimmsten Entscheidungen, die den Kriterien einer seriösen Raum- und Regionalplanung
offen widersprechen, von der Genehmigung ausnehmen wird. Alles
andere wäre eine Ermutigung für sachfremde Entscheidungen, die sich fern jeglicher
fachlich inhaltlicher Begründung auf bloße, von lokalen Einzelinteressen geleitete
Mehrheitsbeschlüsse gründen.
Da mir klar ist, dass dies eine Mehrheit hier im Hause ganz anders sieht und ihre
Mehrheit auch entsprechend nutzen wird – für mich ist dafür das neue Modewort des
postfaktischen durchaus nicht unpassend – möchte ich Ihnen zum Abschluss und vielleicht
auch zur Besänftigung mitteilen, dass ich Anfang des nächsten Jahres ohnehin
das Amt des Fraktionsvorsitzenden niederlegen und auch aus der Verbandsversammlung
ausscheiden werde. Die postfaktischen Tendenzen hier im Hause sind zwar nicht
der Hauptgrund, aber durchaus ein nicht völlig unwesentlicher Aspekt meiner Entscheidung.
Andere Gründe sind, dass ich nun über 32 Jahre der Verbandsversammlung
angehöre, davon vier Jahre als stellvertretender Fraktionsvorsitzender und seit 28
Jahren als Fraktionsvorsitzender der Grünen-Fraktion. Ich glaube, das dürfte als Begründung
ausreichend für einen Rückzug sein. Seit ein paar Tagen gehöre ich auch
schon der Gruppe der über 60-jährigen jungen Senioren an und da ich ja auch noch in
Freiburg als Stadtrat gefordert bin, will ich versuchen ein bisschen langsamer zu treten
und Arbeitsbelastung zu reduzieren. Dies aber nur am Rande.
Von Bedeutung ist heute jedoch nur die Tatsache, dass unsere Fraktion einstimmig
geschlossen den Satzungsbeschluss ablehnen wird. Danke.[/vc_toggle][/vc_tta_section][vc_tta_section title=“Sitzungsvorlagen seit 2008″ tab_id=“1515499492353-c3880e49-a291″][vc_column_text]Alle Sitzungsvorlagen zum nachlesen seit 2008 finden Sie unter folgendem Link:

RVSO Sitzungsvorlagen seit 2008

(Link führt zum Archiv des Regionalverband Südlicher Oberrhein)

[/vc_column_text][/vc_tta_section][/vc_tta_accordion][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][vc_separator color=“green“ border_width=“2″][vc_column_text]

Regionalplan von 1994

[/vc_column_text][vc_column_text]Statements von Eckart Friebis zum Regionalplan 1994

als PDF zum download .[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]